Ihr Unfallgutachten vom zertifizierten Sachverständigen
Nach einem Autounfall tun sich viele Fragen auf: Was muss ich beachten? Bekomme ich den Unfallschaden ersetzt? Wieviel Papierkram kommt auf mich zu?
Mit einem Unfallgutachten von AMC Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere zertifizierten Unfallgutachter kommen direkt zum Unfallort, übernehmen die komplette Schadensabwicklung und verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht. Einfach. Sicher. Sorgenfrei.
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Kfz-Sachverständiger Tristan Albrecht
Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden
Mehr als 3.000 erfolgreiche Gutachten in den vergangenen Jahren sprechen für sich: Die Kfz-Sachverständigen von AMC Gutachten (Telefon 03335-605 98 07) verstehen ihr Handwerk. Sie sorgen auch bei Ihnen dafür, dass Sie bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall nicht über den Tisch gezogen werden und auf den Kosten Ihres Schadens sitzen bleiben.
Für ein Unfallgutachten untersucht der Gutachter das betroffene Fahrzeug möglichst noch am Unfallort. Anhand seiner Beobachtungen berechnet er u.a. die Höhe der Reparaturkosten, die Wertminderung sowie den Zeitwert des Unfallfahrzeugs. Das fertige Schriftstück bekommen Sie in der Regel binnen 24 Stunden. Anders als ein Kostenvoranschlag Ihrer Kfz-Werkstatt hat ein Unfall- bzw. Schadengutachten auch beweissichernde Funktion und kann bei möglichen Streitigkeiten vor Gericht verwendet werden.
FAQ: häufige Fragen
Zeit ist Geld, und damit Sie bei der Schadensabwicklung keine unnötige Zeit verlieren, erstellen wir Ihr Unfallgutachten in aller Regel binnen 24 Stunden. Rufen Sie uns am besten noch an der Unfallstelle an! (Telefon 03335-605 98 07)
Das kommt darauf an, ob Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden oder eine Teilschuld tragen. Als Unfallgeschädigter steht Ihnen Schadenersatz durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu. Dieser umfasst auch die Kosten für das Beauftragen eines Kfz-Sachverständigen sowie etwaige Anwaltskosten. Sonderfall: Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze.
Die Kosten eines qualifizierten Schadensgutachtens sind über einen Prozentsatz abhängig von der Schadenshöhe und dem Aufwand des Gutachtens. Im Schnitt liegen die Kosten zwischen 500 und 800 Euro. Für den Unfallgeschädigten ist das Gutachten kostenlos!
Ein ausführliches Unfallgutachten dokumentiert alle Schäden schriftlich und durch aussagekräftige Fotos, liefert eine Rekonstruktion des Unfallhergangs, kalkuliert die Reparaturkosten und die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur, z. B. bei Totalschaden. Hinzu kommen eine Fahrzeugbewertung inklusive Aussagen zu Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer.
Was ist sinnvoller: Kostenvoranschlag oder Unfallgutachten?
Vermutlich denken Sie nach einem Verkehrsunfall zunächst: Ich fahre in meine Stamm-Werkstatt und lasse mir einen Kostenvoranschlag über die zu erwartende Reparatur erstellen. Doch das ist in der Praxis nicht die beste Lösung für den Geschädigten! Ein Kostenvoranschlag umfasst nur eine grobe Einschätzung des Unfallschadens und liefert sonst keine weiteren Informationen.
Deutlich solider – und auch bei Bagatellschäden zu empfehlen – ist ein Kurzgutachten eines erfahrenen Sachverständigen. Dieses dokumentiert den Schaden nicht nur schriftlich und mit Fotos, die Reparaturkosten werden auch exakt beziffert. Ein Kurzgutachten ist also die bessere Alternative zum Kostenvoranschlag.
Die Rundum-Sorglos-Lösung ist ein ausführliches Unfallgutachten, das auch vor Gericht als Beweismittel hinzugezogen werden kann. Es listet zusätzlich zur Beweissicherung mit Text und Fotos auch den verbliebenen Wert des Unfallautos samt Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Wiederbeschaffungskosten und reparaturbedingter Ausfallzeit auf. Auch relevante Daten wie Sonderausstattung, Vorschäden oder Umbauten werden aufgeführt.
Unfallgutachten besser nicht von der Kfz-Werkstatt erstellen lassen
Wer nun denkt, ein Unfallgutachten könne von jedem Kfz-Mechaniker erstellt werden, liegt falsch. Ein Schadengutachten, das vor Gericht und bei der Versicherung des Unfallgegners Bestand haben soll, erfordert einige Fachkunde und Erfahrung. Sie wollen schließlich möglichst wenig Ärger mit der Schadensregulierung haben und schnellstmöglich an Ihr Geld kommen.
Die Wahl bei der Begutachtung sollte deshalb immer auf einen zertifizierten Sachverständigen fallen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden ausschließlich vom Gericht bestellt. Wichtig ist, dass die Sachverständigen zertifiziert sind. Stellen für die Zertifizierung ist z. B. der BVSK. (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)
Diese finden sich beim TÜV ebenso wie bei Sachverständigenbüros wie AMC Gutachten (info@amc-gutachten.de). Unsere Gutachter kümmern sich um die fristgerechte Korrespondenz und sorgen dafür, dass Sie bei der Schadensregulierung stets das Optimum erwarten können.
Rechtslage nach einem Unfall
Gemäß § 823 BGB gilt der Grundsatz der Verschuldenshaftung: Wer fahrlässig oder vorsätzlich einen Autounfall verursacht, muss Schadenersatz leisten. Zudem kommt die sogenannte Gefährdungshaftung zum Tragen: Diese besagt, dass jeder, der im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug unterwegs ist, grundsätzlich eine Gefährdung für seine Umwelt darstellt. Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie Anspruch auf vollumfänglichen Schadenersatz durch den Schädiger. Hierzu zählen auch die Kosten für einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Das bestätigte der BGH in einem Urteil von 2014 (Az VI ZR 225/13).
In jedem Fall jedoch gilt die Schadenminderungspflicht. Das heißt, Sie dürfen als Geschädigter zwar sehr wohl darauf pochen, dass all Ihren Ansprüchen genüge getan wird – aber Sie dürfen die Kosten, die Ihnen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden müssen, nicht künstlich in die Höhe treiben.
Die Schuldfrage ist entscheidend
Manche Unfallszenarien sind eindeutig, doch manchmal ist es alles andere als klar, wer der Unfallverursacher und damit der Schuldige an dem ganzen Schlamassel beteiligt war. Doch die Klärung der Schuldfrage ist für die Versicherer elementar – denn je nach Schuldverteilung muss die Versicherung zahlen oder nicht.
Unfallgeschädigter:
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, ist die Haftpflicht des Schädigers verpflichtet, Ihnen Schadenersatz zu zahlen. Dieser umfasst alle unfallbedingten Kosten. Dazu zählen neben Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder Wertminderung auch die Kosten für einen Gutachter und im Zweifel auch Schmerzensgeld.
Unfallverursacher:
Haben Sie einen Unfall verschuldet, müssen Sie umgehend Ihre Versicherung informieren, damit diese die Schadensregulierung in Gang setzt und das Unfallopfer entschädigt wird. Tragen beide Unfallbeteiligten eine Teilschuld, muss jeder selbst die Kosten für seinen Schaden übernehmen.
Unklare Schuldfrage:
Unfallhergänge mit strittiger Schuldfrage bzw. nicht eindeutiger Schuldverteilung müssen zunächst möglichst genau rekonstruiert werden. Hierzu werden im Regelfall Zeugen befragt und Gutachter beauftragt. Diese können anhand der Schäden an den Unfallfahrzeugen den Unfallhergang nachvollziehen.
Unfallgutachten – egal bei welcher Schadenshöhe!
Im Haftpflichtfall ist die Versicherung des Unfallgegners zwar verpflichtet, Ihnen die Kosten für ein Unfallgutachten zu ersetzen. Allerdings müssen Sie beachten, dass diese Regelung nur gilt, wenn der Schaden jenseits der Bagatellschadengrenze liegt. Schadensgrenze, ab der ein Schaden nicht mehr als Bagatelle gilt, von Region zu Region unterschiedlich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) legte die Grenze im Jahr 2004 auf eine Höhe von 700 Euro fest (VI ZR 365/03). 2020 erhöhte das Amtsgericht Hamburg auf 1.000 Euro (Az: 20 a C 375/17). Selbst einzuschätzen, wann ein Blechschaden noch eine Bagatelle ist oder nicht, ist für Laien praktisch unmöglich. Schließlich kann sich hinter einer scheinbar nur verbogenen Stoßstange auch ein verzogenes Fahrwerk oder eine kaputte Einparkhilfe verbergen.
Jeder seriöse Kfz-Gutachter wird Sie im Falle eines Bagatellschadens darüber informieren, dass Sie kein vollständiges Unfallgutachten benötigen. Ein Kurzgutachten ist dann das Mittel der Wahl.
Kann ich mir einen Unfallschaden auszahlen lassen?
Ja, das geht. Wenn Sie die Beule im Heck nicht stört oder Sie den Wagen vielleicht irgendwann selbst reparieren möchten, haben Sie statt einer Reparatur auch die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Fiktiv bedeutet, dass Sie keine tatsächliche Reparaturrechnung bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einreichen, sondern ein Kfz-Gutachten. Grundlage für diese Praxis ist § 249 BGB sowie ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2017 (VI ZR 182/16, NJW 2017, 2183 Rn. 7 mwN).
Eine fiktive Abrechnung lohnt sich nur dann, wenn Ihr Fahrzeug keinen Totalschaden hat und wenn Sie das Auto nicht (oder vielleicht auch erst später) in einer Fachwerkstatt reparieren lassen möchten. Die ausbezahlte Summe ist nicht zweckgebunden. Sie können mit dem Geld also anstellen, was Sie möchten.
Was kostet ein Unfallgutachten – und wer muss es bezahlen?
Die Kosten für ein Unfallgutachten sind über einen festgelegten Prozentsatz abhängig von der Schadenshöhe und dem Aufwand des Gutachtens. Im Schnitt liegt der Preis zwischen 500 und 800 Euro.
Diese Summe müssten Sie allerdings nur dann selbst bezahlen, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Als Unfallgeschädigter müssen Ihnen alle unfallbedingten Kosten ersetzt werden. Darunter fallen auch Anwalts- und Gutachterkosten. Bei allen Schäden, die oberhalb der Bagatellgrenze liegen (was in Zeiten hochkomplexer Fahrzeuge meistens der Fall ist), haben Sie also das Recht, ein unabhängiges Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben.
Bestehen Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen!
Nach einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung gerne schnell mit einem ach so praktischen Vorschlag zur Hand: Sie möchte Ihnen einen Gutachter vorbeischicken. Darauf sollten Sie sich keinesfalls einlassen! Von der Versicherung beauftragte Sachverständige werden niemals neutral urteilen, geschweige denn in Ihrem Sinne.
Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen wie AMC Gutachten (Telefon 03335-605 98 07). Wir kümmern uns um eine schnelle und sorgenfreie Schadensabwicklung – jederzeit transparent dank unserer digitalen Schadensakte. Und sollte es doch einmal zu Rechtsstreitigkeiten kommen, können wir Ihnen selbstverständlich auch einen guten Anwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk empfehlen.
Was wird in einem Unfallgutachten überprüft?
Ein vollwertiges Unfall- bzw. Schadensgutachten umfasst die folgenden Positionen:
- technische Daten des Unfallfahrzeugs inklusive Sonderausstattung und Umbauten
- Dokumentation der unfallbedingten Schäden (plus Vorschäden) in Schrift und Bild (Beweissicherung)
- Plausibilitätsprüfung der Schadenschilderung
- Bestimmung des Reparaturweges sowie Ermittlung der Reparaturkosten
- voraussichtliche Dauer der Reparatur (relevant für z.B. Nutzungsausfall und Ersatzwagen)
- Fahrzeugbewertung inklusive aller relevanter Ausstattungsmerkmale (z. B. Sonderausstattung)
- Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (beispielsweise bei Totalschaden)
- Ermittlung von Restwert und Wiederbeschaffungswert
- Bestimmung der unfallbedingten Wertminderung
- Angabe der Nutzungsausfallentschädigungsklasse
- Einordnung der Wiederbeschaffungsdauer und der reparaturbedingten Ausfallzeit des Wagens
Was tun, wenn das Unfallgutachten gekürzt wird?
Vielleicht fragen Sie sich, ob ein Unfallgutachter auch beanstandet werden kann? Möglicherweise sind Sie mit dem Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden? Oder der Haftpflichtversicherer hält die von Ihrem Gutachter ermittelte Schadenersatzsumme für zu hoch? In solchen Fällen kann unter Umständen ein Gegengutachten erstellt werden.
Manchmal landen Streitfälle sogar vor Gericht. Das verwundert nicht wirklich, schließlich sind Versicherungen Wirtschaftsunternehmen, die nur genau so viel Geld auszahlen möchten, wie unbedingt nötig. Sie sollten sich aber nicht mit Minimalbeträgen abspeisen lassen.
Neben der Schadenshöhe werden oft Schadenspositionen wie Lohnkosten, Lackierkosten, Restwert, Wertminderung, UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten zur Lackiererei oder zur Achsvermessung zum Zankapfel.
Ein versiertes Kfz-Sachverständigenbüro wie AMC Gutachten (info@amc-gutachten.de) kennt die Tricks und Kniffe der Versicherungen und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen
Unfallgutachten bei Kaskoschaden?
Wenn Sie den Verkehrsunfall selbst verschuldet haben, liegt ein sogenannter Kaskoschaden vor. Dann greift – falls vorhanden – Ihre Teilkasko bzw. Vollkasko. Die Kaskoversicherung ist in solchen Fällen weisungsberechtigt. Das bedeutet, sie darf einen eigenen Unfallgutachter beauftragen. Und wenn Sie mit der Unfallbegutachtung bzw. der Schadensfeststellung der Kaskoversicherung nicht einverstanden sind? Dann haben Sie die Möglichkeit, ein Sachverständigenverfahren in die Wege zu leiten und ein eigenes Gutachten für den Kaskoschaden in Auftrag zu geben.
Egal, ob Sie in einen Unfall verwickelt wurden oder ein Gegengutachten benötigen, AMC Gutachten (Telefon 03335-605 98 07) berät Sie gerne – unabhängig, praxisnah und transparent!