Restwert: Das ist ihr Auto nach einem Unfall noch wert
Legt sich der erste Schock nach einem Autounfall, stellen sich viele Autobesitzer die Frage: Was ist mein beschädigtes Fahrzeug nun noch wert? Lesen Sie hier, wie sich der Restwert für Ihr Auto ermitteln lässt und weshalb diese Kennzahl so wichtig für die Schadensregulierung ist.
Definition Restwert Auto
Der Restwert ist der Betrag, den Sie beim Verkauf Ihres Unfallwagens am regionalen Fachmarkt für Unfallfahrzeuge (Entsorgungsbetriebe, Exporthändler, Unfallinstandsetzungsbetriebe) noch erzielen können. Die Summe variiert je nach Schadenumfang und Alter des Fahrzeugs.
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FAQ – häufige Fragen
Eine allgemeine Faustregel gibt es hierfür nicht, daher lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Die individuellen Gegebenheiten beeinflussen die Entscheidung in hohem Maße. Daher holen Sie sich immer Rat vom Experten, der mit Ihnen alle Argumente abwägt.
Je weniger die Versicherung zahlen muss, desto besser für deren Bilanz. Da der Restwert für die Auszahlungssumme in Abzug gebracht wird, ist es für die Versicherer von Vorteil, wenn der Restwert möglichst hoch ist.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wird der Restwert vom ermittelten Wiederbeschaffungswert des Pkw vor dem Unfall abgezogen. Die Regel lautet Wiederbeschaffungswert – Restwert = Auszahlungssumme (zzgl. Kosten für Ummeldung, Nutzungsausfall, Umbaukosten etc.).
Keines von beidem. Als Geschädigter kann man die Reparaturrechnung oder einen Kostenvoranschlag (extrem nachteilig, da hier kein Restwert ausgewiesen wird) einreichen. Besser wäre ein Unfallgutachten, anhand dessen die Reparaturkosten reguliert werden. Bei einem Totalschaden wird hingegen die Wertdifferenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ausbezahlt.
Die Schwackeliste ist zur seriösen Restwertermittlung nicht geeignet, da diese lediglich die Abwertung durch Abnutzung und Marktverhalten prognostiziert, jedoch nicht den Schadensumfang ausreichend berücksichtigt. Deshalb holt ein Kfz-Gutachter regionale Angebote von Aufkäufern und Händlern ein und erstellt Bietverfahren auf Restwertbörsen. Auf dieser Basis nennt er im Sachverständigengutachten einen belastbaren Betrag. Diese Werte sind für den Bieter bindend, aber für den Geschädigten optional. Somit kann die Versicherung diesen Betrag zur Regulierung ansetzen und dem Geschädigten in Abzug bringen.
Als Besitzer des Unfallautos obliegt es Ihnen, diesen zum Restwert zu verkaufen. Wenn Sie einen Kfz-Sachverständigen (AMC Gutachten, Telefon 03335-605 98 07) eingeschaltet haben, wird dieser in seinem Gutachten einen seriösen Kaufinteressenten (Restwertbieter) samt Ankaufspreis nennen und kann die gesamte Abwicklung übernehmen.
Zum einen möchte der Besitzer eines Wagens wissen, was sein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall noch wert ist und zu welchem Preis er es veräußern kann. Zum anderen können Versicherungen einen Schaden ohne diesen Wert oft nicht abschließend regulieren, vor allem, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Was bezahlt die Versicherung?
Bei geklärter Schuldfrage, also wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, muss Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den entstandenen Schaden ersetzen. Wie hoch diese Entschädigungsleistung schlussendlich ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab, darunter dem Alter und Zustand des Unfallwagens ebenso wie dem Restwert. Denn sobald sich eine Reparatur wegen eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht mehr rentiert, ersetzen die Versicherer lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert).
Achtung: Beim Totalschaden ist der Geschädigte aufgrund der Schadenminderungspflicht verpflichtet, das Unfallfahrzeug schnellstmöglich zu verkaufen, um Standkosten zu vermeiden. Wenn die Haftpflicht des Unfallgegners ein höheres Restwertangebot vorlegt und Sie ihr Auto noch nicht verkauft haben, müssen Sie das Angebot annehmen – auch wenn das für Sie eine niedrigere Auszahlungssumme der Versicherung bedeutet.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Für die Ermittlung des Restwerts reicht ein Blick in die sogenannte Schwacke-Liste für Gebrauchtwagen nicht aus. Diese wurde nach dem Fahrzeughändler Hanns W. Schwacke benannt, der im Jahr 1957 die erste Liste dieser Art veröffentlichte. Die Euro-Schwacke listet Autowerte anhand von Fahrzeugtyp, Kilometerstand, Baujahr und Ausstattung – Sonderausstattung wird nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Beschädigung Ihres Fahrzeugs keinerlei Einfluss hat. So kann also kein Restwert ausgemacht werden.
Stattdessen holt ein Kfz-Gutachter auf dem regionalen Markt Angebote von Aufkäufern und Händlern ein. Bietverfahren auf Restwertbörsen werden ebenfalls hinzugezogen. Auf dieser Basis kann Ihr Sachverständiger einen belastbaren Betrag beziffern.
Wenden Sie sich daher an einen erfahrenen Sachverständigen wie AMC Gutachten (info@amc-gutachten.de), der sich mit den regionalen Besonderheiten und der aktuellen Rechtsprechung auskennt.
Wann spricht man von einem Totalschaden?
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden redet man dann, wenn die Reparatur eines Pkw mehr kosten würde als der Kauf eines gleichwertigen Autos. Hier spielt für die Schadensregulierung die Kennziffer Restwert eine wichtige Rolle. Die Versicherung ermittelt anhand der Formel „Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert“ die Entschädigungszahlung. Davon unangetastet stehen Ihnen im Einzelfall auch weitere Schadenersatzposten wie Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten zu.
Sonderfall: Restwert bei unechtem Totalschaden (Neupreisentschädigung)
Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie mit einem taufrischen Neuwagen in einen Unfall verwickelt wurden. Doch einen Trost gibt es: Wenn ihr Auto noch keine 1.000 Kilometer Laufleistung aufweist und vor weniger als einem Monat erstzugelassen wurde, können Sie als Schadenersatz den Neuwagen-Preis fordern. Denn bei einem Neuwagen ist der Wertverlust auch nach erfolgreicher Reparatur so hoch, dass er als unzumutbar gilt. Es wird deshalb fiktiv angenommen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Man spricht dann von einem unechten Totalschaden, bei dem der Neupreis abzüglich des Restwerts ausbezahlt wird.
Restwert: Eine wichtige Kennzahl bei der Schadensregulierung
Der Restwert ist weniger für den Besitzer des Unfallwagens als vielmehr für die Haftpflichtversicherung von Bedeutung. Entscheidet sich ein Geschädigter, den Schaden an seinem Auto nicht reparieren zu lassen, kann er sich den Betrag durch eine fiktive Abrechnung auszahlen lassen. Im Sachverständigengutachten werden die zu erwartenden Reparaturkosten exakt ermittelt. Liegen diese bei mehr als 100 % des Wiederbeschaffungswerts, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann bekommt der Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ausbezahlt, den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand.
Das verunfallte Fahrzeug kann nun an den im Gutachten ausgewiesenen Restwertbieter verkauft werden. Verkauft der Geschädigte den Unfallwagen für einen höheren Betrag, muss der Mehrerlös der Versicherung erstattet werden (Schadenminderungspflicht).
Der Restwert im Gutachten
In einem Sachverständigengutachten listet der Kfz-Gutachter den genauen Schadensumfang, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs und die Wertminderung auf. Zudem ermittelt er den Restwert des unreparierten Unfallfahrzeugs, indem er regionale Aufkäufer und Restwertbörsen kontaktiert, um seriöse Ankaufspreise zu erhalten. Das Höchstgebot wird im Gutachten ausgewiesen – dieser Wert bildet die Basis für alle weiteren Berechnungen.
Laut mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), darunter einem aus dem Jahr 2016 (BGH 2016, Az. VI ZR 673/15), müssen hierfür ausschließlich Gebote seriöser Händler aus dem Umkreis von 100 Kilometern berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der regionale Markt.
Ausnahme: Der Geschädigte ist ein Unternehmen, das im An- und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen tätig ist, beispielsweise Autohäuser, Fahrzeughändler oder Leasinggesellschaften. Diesen ist ohne weiteres zuzumuten, auch Kaufangebote aus einem Sondermarkt wie z. B. überregionalen Restwertbörsen im Internet einzuholen, die möglicherweise deutlich höher liegen als regionale Gebote (BGH-Urteil aus 2019, Az. VI ZR 358/18).
Restwert-Übererlös – und nun?
Falls Sie Ihr Unfallfahrzeug wider Erwarten zu einem höheren Verkaufspreis veräußern konnten, als ihn der Kfz-Sachverständige ermittelt hat, spricht man von einem Übererlös. Bevor Sie sich nun zu früh freuen: Dieser Überschuss wird dann auf die Auszahlungssumme der Versicherung angerechnet – schließlich soll sich niemand an einem Unfall bereichern, sondern lediglich diejenige Summe erhalten, die für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nötig ist. Die Versicherung ist deshalb auch berechtigt, von Ihnen die erzielte Restwertsumme zu erfragen, um einen möglichen Zugewinn abziehen zu können.
Diese Optionen haben Sie nach einem Unfall
Als Geschädigter haben Sie nach einem Autounfall ein Anrecht auf Schadenersatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und den Ersatz aller unfallbedingter Kosten wie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung oder auch Schmerzensgeld.
Jetzt beraten lassen:
- Sie haben die Möglichkeit, ein Sachverständigengutachten einzureichen, um Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen.
- Zum anderen besteht die Option einer fiktiven Abrechnung, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen möchten (oder selbst Hand anlegen wollen und dann logischerweise keine Reparaturrechnung bekommen). Dann erhalten Sie die ermittelten Reparaturkosten ausbezahlt und können über den Betrag frei verfügen.
- Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat (das ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten höher als 130 Prozent des errechneten Wiederbeschaffungswertes liegen), wird sich die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht auf eine fiktive Abrechnung einlassen. Die Abrechnung erfolgt auf Totalschadenbasis.
- Bei einem Totalschaden muss der gegnerische Versicherer nur den Wiederbeschaffungsaufwand erstatten, also die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Gefährts minus des errechneten Restwertes.
Fazit
Für die Restwertermittlung genügt ein Blick in die Schwacke-Liste? Wer so denkt, ist schlecht beraten. Der Restwert ist ein wichtiger Faktor in der Schadenregulierungspraxis und darf auf keinen Fall leichtfertig behandelt werden.
Ein unabhängiger Gutachter wie AMC Gutachten (Telefon 03335-605 98 07) kennt die regionalen Besonderheiten ebenso wie die aktuelle Rechtslage und kann Ihnen auf Basis seines Erfahrungsschatzes ein seriöses Restwertangebot ermitteln.
Dies erleichtert Ihnen nicht nur die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung – es bringt Ihnen höchstwahrscheinlich auch einige Euro mehr aufs Konto. Fragen Sie uns gerne, wir helfen Ihnen jederzeit weiter!