Unfall was tun als Geschädigter?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall liegen oft die Nerven blank, und Sie fragen sich vielleicht, was Sie als Geschädigter jetzt tun müssen. Zunächst einmal: Ruhe bewahren! Denn wer sich voreilig auf Angebote der gegnerischen Versicherung einlässt, verliert schnell bares Geld.

Über 2 Millionen Unfälle – und ebenso viel Unsicherheit

Im Jahr 2021 hat es auf deutschen Straßen mehr als 2,2 Millionen Mal gekracht. Das bedeutet mehrere Millionen Menschen, die sich nach dem Knall fragen, wie es nun genau weitergeht. Polizei rufen oder nicht? Wer trägt die Schuld? Welche Versicherung springt ein? Wann kann der Wagen in die Werkstatt? Und was kostet das eigentlich alles? Da kann man schon mal ins Trudeln kommen.

Doch keine Sorge: So kompliziert ist das alles nicht, zumal dann, wenn Sie sich einen Profi wie von AMC Gutachten (Telefon 0173-154 37 47) an die Seite holen. Lesen Sie hier, worauf es nach einem Verkehrsunfall als Unfallgeschädigter ankommt und welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Kfz-Sachverständiger Tristan Albrecht

03335 / 60 59807
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Lesezeit: ca. 7,5 Minuten

FAQ – häufige Fragen

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?2022-03-29T16:32:45+02:00

Haben Sie nach 8 Wochen noch keine Auszahlung für Ihre eingereichten Schadenspositionen erhalten, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Ihr Gutachter vermittelt Ihnen gerne einen erfahrenen Rechtsvertreter aus seinem Netzwerk.

Welche Kosten kann ich nach einem Unfall geltend machen?2022-03-29T16:32:24+02:00

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, haben Sie Anrecht auf Schadenersatz gemäß § 249 BGB. Die Haftpflichtversicherung des Schuldtragenden muss also für alle unfallbedingten Kosten aufkommen. Hierzu zählen die Werkstatt-Reparaturkosten, der Ersatz des Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden, Mietwagenkosten oder wahlweise eine Nutzungsausfallentschädigung, Gutachter- und Anwaltskosten sowie gegebenenfalls Schmerzensgeld.

Wer muss den Unfall der Versicherung melden?2022-03-29T16:31:34+02:00

Für die Schadensregulierung ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig – derjenige muss den Unfall binnen 7 Tagen melden. Sicherheitshalber sollten Sie als Geschädigter aber auch Ihrer eigenen Versicherung Bescheid geben, vor allem dann, wenn Sie nach einer Woche noch nichts von der gegnerischen Versicherung gehört haben.

Was muss ich tun, wenn mir jemand ins Auto gefahren ist?2022-03-29T16:31:14+02:00

Nach einem Autounfall müssen Sie zunächst für Sicherheit sorgen, also die Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen und bei größeren Unfällen auch die Polizei rufen. Danach unbedingt das gegnerische Kennzeichen notieren, Kontaktdaten austauschen, Zeugen suchen und den Unfall durch Fotos, Unfallbericht und Skizze dokumentieren.

Wie muss ich mich nach einem Unfall verhalten?

Am Unfallort sollten Sie nicht gleich losstürmen, um die Schuldfrage zu klären. Stattdessen ist es wichtig, die Unfallstelle zu sichern, Verletzte zu versorgen und gegebenenfalls den Rettungsdienst oder die Polizei zu rufen. Erst danach machen Sie sich an die Formalitäten. Essenziell ist der Austausch aller Personalien samt Kennzeichen, Kontaktdaten und der Versicherungsnummer des Unfallgegners.

Außerdem sollten Sie versuchen, Zeugen zu finden und möglichst aussagekräftige Fotos der Unfallstelle und der beteiligten Fahrzeuge zu machen. Ist das erledigt, geht es an den Unfallbericht: Versuchen Sie, den Unfallhergang möglichst sachlich und detailgetreu niederzuschreiben und auch eine Skizze der Unfallstelle anzufertigen.

Wichtig: Geben Sie bei ungeklärter Schuldverteilung keinesfalls ein Schuldgeständnis ab!

Wem muss ich den Unfall melden?

Der Unfallverursacher ist verpflichtet, seiner Haftpflichtversicherung den Verkehrsunfall zu melden, denn diese muss dem Geschädigten alle unfallbedingten Kosten ersetzen. Doch wen sollten Sie nach einem Verkehrsunfall noch informieren?

Die Polizei

Muss man eigentlich bei jedem Autounfall die Polizei rufen? Nein, man muss nicht die Polizei informieren, wenn man sich vermeintlich sofort einig ist. Doch hier ist Vorsicht geboten. Meinungen und die vermeintliche Wahrnehmung rund um den Unfallhergang können rückblickend anders sein, als unmittelbar nach dem Unfall. In der Praxis bleiben die Geschädigten dann oft auf 50% des Schadens sitzen.

Unser Tipp: Sobald Sie sich nicht sicher sind, wie groß die Schäden wirklich sind, ob Personen zu Schaden gekommen sind oder wenn die Schuldfrage strittig ist, ist es essenziell, die Polizei hinzuzuziehen, ebenso im Falle von Fahrerflucht.

Die Versicherung

Der Schuldtragende muss den Unfall schnellstmöglich seinem Haftpflichtversicherer anzeigen – für die Meldung gilt in der Regel eine Frist von 7 Tagen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich als Unfallgeschädigter, auch seiner eigenen Versicherung Bescheid zu geben, auch bei Fahrerflucht.

Falls Sie die Versicherungsnummer des Unfallgegners nicht bekommen haben oder derjenige sie nicht wusste, genügt auch das amtliche Kennzeichen. Mit diesem finden Sie über die Hotline des Zentralrufs der Autoversicherer (0800-250 26 00) rund um die Uhr die Daten des Versicherungsnehmers heraus. Diesen Service übernimmt Ihr AMC Kfz Gutachter natürlich für Sie. Wir haben 24/7 Zugriff auf die Datenbank des Zentralrufs.

Den Gutachter

Wenn Sie sich nicht selbst mit den Formalitäten herumschlagen und im Schadensfall auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie möglichst noch am Unfallort einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Dieser kann den Unfallhergang anhand des Schadens rekonstruieren, die Wertminderung ermitteln, die Meldung bei der Versicherung übernehmen und auch sonst alle nötigen Informationen zusammenstellen, damit Sie im Prozess der Schadenregulierung zu Ihrem Recht kommen.

Unfallbericht

Bevor Sie sich an den Unfallbericht machen, sollten Sie einmal kurz durchatmen. Denn dieser ist kein emotionaler Erlebnisbericht, sondern eine kurze, objektive Niederschrift der Abläufe, die zum Unfall führten. Darin sollten Sie möglichst sachlich notieren, wer die Unfallbeteiligten sind und was sich wo und in welcher Reihenfolge genau ereignet hat.

Diesen Unfallbericht sollten alle Beteiligten unterschreiben. Lassen Sie sich aber keinesfalls ein Schuldgeständnis aufschwatzen! Im Streitfall ist es immer sinnvoll, die Polizei zu rufen, damit diese einen neutralen Unfallbericht anfertigt, und/oder einen unabhängigen Gutachter zu Rate zu ziehen (info@amc-gutachten.de). Dieser kann die Schuldfrage neutral bewerten und auch gleich die Schadensmeldung übernehmen.

Checkliste für den Unfallbericht

  • Wann fand der Unfall statt?

  • Wo ist der Verkehrsunfall passiert?
  • Was hat sich in welcher Reihenfolge ereignet?
  • Wer ist beteiligt? Und WER kann das bezeugen?
  • Wie bzw. warum kam es zu dem Zusammenstoß? Hier sollten Sie auch Details wie die Geschwindigkeit, die Fahrtrichtung, Verkehrszeichen oder die Witterung notieren

  • Welche Folgen hatte der Unfall?

Unfall als Geschädigter: Ihre Rechte

Neben der Erstattung der Reparaturkosten haben Sie als Unfallgeschädigter gemäß § 249 BGB noch zahlreiche weitere Rechte auf Schadenersatz:

Mietwagen

Wenn Ihr Pkw durch den Verkehrsunfall so stark beschädigt wurde, dass Sie ihn nicht weiter nutzen können, haben Sie Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug. Die Mietwagenkosten müssen Ihnen sowohl für den Zeitraum bis zur Erstellung eines Sachverständigen-Gutachtens wie auch für die Dauer der Reparatur oder Neuanschaffung eines Wagens ersetzt werden.

Falls Sie nun auf die Idee kommen, sich für die Zeit der Reparatur einen schicken Porsche zu gönnen: Das wird nicht klappen, denn Sie unterliegen als Geschädigter der sogenannten Schadenminderungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass die Kosten für die gegnerische Versicherung möglichst gering bleiben. Aus demselben Grund dürfen Sie den Mietwagen auch nicht unbegrenzt lange als Zwischenlösung nutzen. Als Richtschnur für die zulässige Dauer der Mietwagennutzung gilt der vom Sachverständigen im Gutachten genannte Reparatur-Zeitraum.

Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Reparaturzeitraum vielleicht kaum benötigen, haben Sie rechtlich auch die Möglichkeit, den von der gegnerischen Haftpflicht angebotenen Mietwagen auszuschlagen und stattdessen Nutzungsausfall geltend zu machen. Dieser entschädigt Sie für den entgangenen Gebrauchsvorteil Ihres Autos und wird anhand der sogenannten Schwacke-Liste ermittelt. Pro Tag, Fahrzeugmodell und Alter des Wagens steht Ihnen ein bestimmter Tagessatz zu. Das kann im Vergleich zum bloßen Ersatz der Mietwagenkosten durchaus lukrativ sein.

Wichtig: Um Nutzungsausfall geltend machen zu können, müssen allerdings zwei Dinge erfüllt sein: der Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit. Nutzungswille bedeutet, dass Sie das beschädigte Fahrzeug beispielsweise normalerweise für den Weg zur Arbeit nutzen würden, oder um die Kinder zum Sport zu fahren. Eine Nutzungsmöglichkeit besteht nur dann, wenn Sie beispielsweise nicht gerade bettlägerig, auf Dienstreise oder im Urlaub auf den Malediven sind. Ausnahmen gibt es auch hier. Sollten Sie nach einem Unfall nicht in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu führen, kann trotzdem eine Nutzungsmöglichkeit vorliegen, da z. B. Familienangehörige für den Transport zum Arzt abgestellt sind.

Schmerzensgeld

Wurden Sie bei dem Zusammenstoß verletzt, haben Sie neben dem Ersatz der materiellen Unfallschäden gegebenenfalls auch Anrecht auf den Ersatz von immateriellen Schäden, kurz: Schmerzensgeld. Hierfür gibt es keine festgelegten Beträge. Eine erste Rechengröße kann die sogenannte Schmerzensgeldtabelle geben, doch wie hoch einen angemessene monetäre Entschädigung für Schmerzen ist, muss anhand der konkreten Umstände im Einzelfall ermittelt werden. Hier kann Ihnen ein erfahrener Gutachter helfen, die Sachlage niet- und nagelfest zu belegen und Ihre Ansprüche zu eruieren.

Wertminderung

Ein Pkw wird nach einem Verkehrsunfall als Unfallauto stets weniger wert sein als zuvor – diese sogenannte Wertminderung ist eine weitere Schadensposition, die Sie sich im Rahmen der Schadenregulierung erstatten lassen können. Es wird zwischen der technischen Wertminderung und der merkantilen Wertminderung unterschieden.

Eine technische Wertminderung bedeutet, dass Schäden an Ihrem Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur immer noch erkennbar sind – beispielsweise sichtbare Farbunterschiede nach der Neulackierung.

Von merkantiler Wertminderung spricht man, wenn das Kfz durch den Unfallschaden einen geringeren Marktwert hat – was bei einem Unfallfahrzeug eigentlich immer der Fall ist.

Weitere Schadenspositionen

Zusätzlich zu den oben genannten Schadenspositionen gibt es noch weitere Kosten, die Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall geltend machen können. Darunter Verbringungskosten (das sind die Kosten, die anfallen, wenn Ihr Wagen von der Werkstatt zur externen Lackiererei oder zur Achsvermessung transportiert werden muss), Kosten für Beilackierung oder UPE-Aufschläge, wenn benötigte Ersatzteile erst aufwändig beschafft werden müssen.

Gerade bei diesen Schadenspositionen versuchen die Versicherer unter dem Vorwand der Schadenminderungspflicht gerne zu kürzen. Damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen, empfiehlt es sich deshalb, einen Kfz-Experten wie von AMC Gutachten (info@amc-gutachten.de) hinzuzuziehen. Dieser kennt die üblichen Beträge und regionalen Besonderheiten.

Die Versicherung zahlt nicht nach einem unverschuldeten Unfall. Was tun?

In aller Regel dauert die Regulierung des Schadens nach einem Autounfall zwischen 4 und 8 Wochen. Haben Sie nach dieser Frist noch keine Auszahlung für Ihre offenen Schadenspositionen erhalten, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen – Ihr Gutachter kann Ihnen jederzeit einen erfahrenen Kollegen aus seinem Netzwerk vermitteln.

unverschuldeter Unfall

Unverschuldeter Unfall: Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Versicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen, die versuchen, den Ihnen zustehenden Schadenersatz möglichst gering zu halten. Streichungen und Kürzungen sind an der Tagesordnung, was regelmäßig zu Zank und Gerichtsverfahren führt.

Mit einem qualifizierten Sachverständigengutachten sind Sie für solche Fälle bestens gewappnet – AMC Gutachten (Telefon 0173-154 37 47) hat in den vergangenen 5 Jahren rund 3.000 Gutachten ohne echte Beanstandung reguliert. Sollte die Haftpflichtversicherung sich doch einmal komplett quer stellen, können wir Ihnen aber selbstverständlich auch einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht vermitteln. Berechtigte Schadenersatzansprüche können vor einem Zivilgericht eingeklagt werden.

Gut zu wissen: Die Kosten für einen Anwalt müssen – ebenso wie die Gutachterkosten – bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

AMC Gutachter – Ihr Partner im Schadenfall

Wir helfen schnell und unkompliziert.

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Sollte ein Unfallschaden grundsätzlich über die Versicherung abgewickelt werden?

Jein. Als Geschädigter sollten Sie vorsichtig sein, wenn es um die Einschätzung des Schadens geht: Auch vermeintliche Bagatellen können sich im Nachhinein als größerer Schaden herausstellen, beispielsweise, wenn sich die Achse verzogen hat oder die Rückfahrkamera in Mitleidenschaft gezogen wurde. Viele solche Beschädigungen sind auf den ersten Blick für Laien gar nicht ersichtlich, weshalb es ratsam ist, einen Gutachter einzuschalten.

Ein eigener Gutachter – das sind die Vorteile

Bei mehr als 2 Millionen Verkehrsunfällen im Jahr ist es nur logisch, dass die Versicherer versuchen zu sparen, wo sie nur können. Das ist verständlich, aber Sie als Unfallgeschädigter haben ja auch nichts zu verschenken. Ihre Ansprüche auf eigene Faust durchzusetzen, ist aber oft leichter gesagt als getan.

Effizienter und vor allem einfacher ist es, einen Fachmann damit zu beauftragen. In einem Unfallgutachten werden auch nötige Rechengrößen wie Restwert, Wertminderung oder Nutzungsausfall aufgeführt. Ein zertifiziertes Sachverständigenbüro wie AMC Gutachten (info@amc-gutachten.de) sorgt für eine schnelle und sorgenfreie Regulierung und übernimmt den lästigen Papierkram für Sie. Ihr Gutachten erhalten Sie in der Regel schon binnen 24 Stunden nach Besichtigung, und anschließend haben Sie dank unserer digitalen Schadensakte jederzeit Einblick in die Abläufe.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten können wir Ihnen zudem auch einen guten Anwalt für Verkehrsrecht empfehlen.

Was tun bei Teilschuld?

Nicht bei jedem Unfall lässt sich sofort zweifelsfrei sagen, wer denn nun schuld an dem Schlamassel war. Doch für die Versicherer ist die Schuldfrage von elementarer Bedeutung: Je nach Schuldverteilung werden auch die Kosten prozentual aufgeteilt. Haben beide Unfallbeteiligten die gleiche Teilschuld am Zusammenstoß, muss jeder seinen Schaden selbst bezahlen.

Zum Tragen kommt hier der Grundsatz der Verschuldenshaftung nach § 823 BGB: Wer fahrlässig oder vorsätzlich einen Unfall verschuldet, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Und auch die sogenannte Gefährdungshaftung spielt eine Rolle. Sie besagt, dass jemand, der ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, dadurch grundsätzlich eine Gefährdung für seine Umwelt darstellt. Um strittige Schuldfälle zu klären, werden nach der Schadensmeldung Zeugen befragt und Gutachten erstellt, die den Unfallhergang nachvollziehbar machen.

Fazit

Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie ruhig und besonnen bleiben und sich erst einmal um das Wichtigste kümmern: Ihre Sicherheit und die ihrer Umgebung. Für alles Weitere können Sie sich als Geschädigter getrost auf einen Gutachter verlassen, dieser übernimmt die komplette Schadensabwicklung für Sie – einfach, sorgenfrei und sicher. So kommen Sie zu Ihrem Recht und dem Geld, das Ihnen zusteht, ohne sich in Streitigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu verzetteln. Rufen Sie uns an (Telefon 0173-154 37 47), wir helfen Ihnen gerne!

2022-05-04T10:14:19+02:00
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